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Erste-Hilfe

Schnelle Hilfe bei kleinen und großen Verletzungen: Mit dem Sortiment von Burgia Sauerland rüsten Sie sich und Ihren Betrieb gut aus. Im Bereich Arbeitsschutz bieten wir Ihnen auch zahlreiche Produkte aus dem Bereich erste Hilfe, die allen Anforderungen der Arbeitswelt entsprechen.

Vom großen erste Hilfe Set bis hin zum Pflasterspender – wir führen kleine und große Produkte, mit denen eine schnelle und vor allem fachgerechte Versorgung möglich ist. Entdecken Sie in unserem Sortiment alles, was Sie für die gesundheitliche Versorgung am Arbeitsplatz brauchen. Gesetztes- und normkonform: Mit uns können Sie sich auf erste Hilfe Produkte verlassen, die genau auf Ihre Bedürfnisse ausgelegt sind.

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Betriebs-Verbandkasten DIN 13157
Betriebs-Verbandkasten DIN 13157
Art.Nr.: 20200
29,79 € 14,89 €
mit MwSt.
51
Erste-Hilfe-Set
Erste-Hilfe-Set
Art.Nr.: 20220
11,89 € 5,94 €
mit MwSt.

Erste Hilfe am Arbeitsplatz: Der Burgia Sauerland Ratgeber 

Stellen Sie sich vor, Ihnen stößt im Betrieb etwas zu und Sie sind darauf angewiesen, dass Ihnen sofort geholfen wird. Doch leider ist nur jeder Fünfte dazu in der Lage, eine lebenserhaltende Wiederbelebung durchzuführen. Sie erhalten hier von uns einen Einblick in unser Sortiment an Produkten, die im Bereich Erste Hilfe Verwendung finden. Weiterhin informieren wir Sie in unserem Ratgeber über gesetzliche Vorschriften und empfehlenswerte Verhaltensweisen, mit denen lebensrettende Erste Hilfe Maßnahmen zukünftig schneller und besser umgesetzt werden können.

Burgia Sauerland ist Ihr Experte für Arbeitssicherheit: Entscheiden Sie sich für einen zuverlässigen Hersteller, dessen Produkte sich durch Qualität und Design auszeichnen.

Erste Hilfe bei Burgia Sauerland: Bestellen Sie Ihre individuelle Rettungsausrüstung

In unserem Shop finden Sie zahlreiche Produkte für eine rasche Erstversorgung am Arbeitsplatz. Unsere Artikel entsprechen dabei den Arbeitsschutzbestimmungen nach DIN 13157 und DIN 13169:

  • Verbandskästen und Koffer: Bei Burgia Sauerland können Sie mehrere Verbandskoffer für verschiedene Branchen und unterschiedlich große Betriebe kaufen: Unser Sortiment beinhaltet beispielsweise Verbandskästen für kleinere Werkstätten mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie Koffer für größere Unternehmen, in denen maximal 300 Beschäftigte tätig sind. Die Ausrüstung sollte jeweils mit allen notwendigen Materialien und Medikamenten ausgestattet sein und darüber hinaus gut zugänglich aufbewahrt werden. Nur so können Sie bei leichten Schnittverletzungen oder Verbrennungen vor Ort umgehend Erste Hilfe leisten. Neben Verbandskoffern haben wir ebenfalls kleinere Verbandstaschen für Fahrzeuge im Angebot. Unsere Artikel bestehen allesamt aus schlagfesten Materialien.
  • Verbandsschränke: Zur optimalen Aufbewahrung Ihrer betrieblichen Erste Hilfe Ausrüstung empfehlen wir unsere Verbandsschränke: Wenn alle Utensilien ordentlich an ihrem Platz liegen, können Sie im Ernstfall umso schneller darauf zugreifen und zur Hilfe eilen.
  • Pflaster: Außerdem verfügt unser Shop über diverse Pflaster-Sets in unterschiedlichen Größen für alle kleineren Notfälle. Diese sind in großen Stückzahlen zu günstigen Preisen erhältlich.

Gesetzliche Vorschriften für wirksame Erste Hilfe am Arbeitsplatz

Nach dem Strafgesetzbuch ist jeder Bürger dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten – es sei denn, man bringt sich dabei selbst in Gefahr. Daher ist es auch im Beruf gesetzlich klar festgelegt, welche Rechte und Pflichten vor Ort beachtet werden müssen, um im Ernstfall Leben zu retten:

  • Ausgebildete Ersthelfer: Der Arbeitgeber ist dazu angewiesen, in seinem Unternehmen Ersthelfer ausbilden zu lassen, damit bei einem Unfall direkt lebensrettende Maßnahmen durchgeführt werden können. In einer Firma mit zwei bis 20 Mitarbeitern muss es mindestens einen Ersthelfer geben; bei mehr als 20 Mitarbeitern sollten mehr als 5% der Beschäftigten entsprechend ausgebildet sein. Der Lehrgang besteht aus einer 16-stündigen Schulung, die im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren durch ein achtstündiges Erste Hilfe Training aufgefrischt werden muss.
    Die Ausbildung sowie spätere Erste Hilfe Fortbildungen dürfen nur durch ermächtigte Stellen wie z. B. die Malteser und Johanniter oder durch gleichwertige Einrichtungen wie das Deutsche Rote Kreuz geleitet werden. Ein Unternehmen kann aber auch Mitarbeiter als Ersthelfer benennen, die schon eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung abgeschlossen oder einen Beruf im Gesundheitswesen erlernt haben. Hierfür in Frage kommen beispielsweise Krankenpfleger, medizinische Fachangestellte oder Physiotherapeuten.
  • Vorbereitungen im Betrieb für den Ernstfall: Je größer eine Firma ist, desto mehr Vorarbeit ist für den Notfall erforderlich: Das Unternehmen muss vor Ort mit Verbandskästen, medizinischen Geräten wie z. B. Defibrillatoren oder Beatmungsgeräten, aber auch mit technischen Hilfsmitteln wie Krankentragen oder einem separaten Erste Hilfe Raum ausgestattet sein. Der Arbeitgeber sollte außerdem sicherstellen, dass es eine Rettungskette gibt, die zum Einsatz kommt, wenn jemand verletzt wurde: Alle Anwesenden müssen im Ernstfall zunächst Ruhe bewahren, anschließend die Unfallstelle absichern und Personen aus der Gefahrenzone bringen (z. B. bei einem Brand). Bei kleineren Verletzungen werden die Wunden durch die Ersthelfer selbst versorgt. Gibt es größere Verletzungen, sollte sofort ein Rettungswagen gerufen und bis zur Ankunft Erste Hilfe durch Sofortmaßnahmen wie eine Beatmung oder mittels Herzrhythmusmassage geleistet werden.
  • Maßnahmen im Notfall: Jeder kann und ist dazu verpflichtet, auch ohne ausreichende Erste Hilfe Kenntnisse im Ernstfall den Rettungswagen zu rufen. Dabei ist es empfehlenswert, sich an den bekannten fünf W-Fragen zu orientieren und diese so gut wie möglich zu beantworten, um den professionellen Helfern einen ersten Überblick zu verschaffen:

  • Wo befinden Sie sich gerade?
  • Was ist genau passiert?
  • Wie viele Verletzte sind vor Ort?
  • Welche Art von Verletzungen hat es gegeben?
  • Warten Sie auf Rückfragen!

Nach einem Unfall ist es hilfreich, kleinere Verletzungen in einem Verbandbuch zu notieren. Bei Unfällen, die eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, wird der Betroffene an einen Durchgangsarzt verwiesen, der darüber entscheidet, welche weiteren medizinischen Verfahren notwendig sind. Bei mehr als drei Arbeitsunfähigkeitstagen (nach Kalendertagen) muss der Arbeitgeber eine Unfallanzeige beim Unfallversicherungsträger stellen.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Erste Hilfe am Arbeitsplatz oder benötigen Sie nähere Informationen zu unseren Produkten? Kontaktieren Sie uns über unsere Service-Hotline und wir helfen Ihnen gerne weiter: Wir beraten Sie montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.30 Uhr; an Freitagen erreichen Sie uns bis 15.30 Uhr.